Der italienische Senator Paolo Marcheschi hat den Gesetzentwurf 1902 eingebracht, um eine 2-prozentige Abgabe auf Inlands-Fußballwetten zu erheben. Die Maßnahme soll ab 2027 jährlich 230 Millionen Euro für die Italienische Fußballföderation generieren.
Die Gesetzgebung gilt für alle Wetten auf Spiele, die von der FIGC organisiert werden, und umfasst sowohl professionelle als auch Amateurligen. Lizenzierte Anbieter müssen die Mittel vierteljährlich an die Föderation überweisen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme für Unternehmen einkommensneutral bleibt, wird die neue Abgabe durch eine Senkung der bestehenden PREU-Steuer auf Festquoten-Fußballwetten ausgeglichen.
Dieser Vorschlag stellt eine Alternative zur Wiedereinführung von Glücksspielwerbung dar, die seit 2019 verboten ist.
Mittelverteilung und Aufsicht
Die Mittel werden nach strengen Prozentsätzen verteilt. Mindestens 50 % sind für die Jugendförderung vorgesehen, einschließlich Infrastruktur und Ausbildungsprogrammen für Frauen. Soziale Initiativen, wie die Prävention von Glücksspielschäden, erhalten 30 % der Einnahmen.
Die verbleibenden 20 % unterstützen den Frauenfußball und den basisnahen Amateursport.
Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen wird innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten spezifische Zahlungs- und Berichtsverfahren festlegen. Die FIGC muss dem Büro des Ministerpräsidenten einen zertifizierten Jahresbericht über die Mittelverwendung vorlegen. Der Vorschlag folgt auf die Nichtqualifikation der Nationalmannschaft für die Weltmeisterschaft, die eine Überprüfung der Sportfinanzierung ausgelöst hat.
Zuvor hatte Italien während der Pandemie eine 0,5-prozentige Notfallabgabe auf Sportwetten eingeführt, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. Der ehemalige FIGC-Präsident Gabriele Gravina unterstützt die Initiative. Der Gesetzentwurf definiert die Abgabe als Mechanismus für ein sich selbst erhaltendes Ökosystem und nicht als staatliche Beihilfe.